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Finanzielle Leistungen
Sie suchen Infos zu finanziellen Leistungen für Familien? Hier stellen wir wichtige Leistungen vor und beantworten häufige Fragen.
Einen Überblick über Entlastungen infolge steigender Energiepreise finden Sie auf der Seite des Bundesfinanzministeriums.
Inhaltsverzeichnis
- Überblick in Kürze
- Kindergeld und Kinderfreibetrag
- Elterngeld
- Bayerisches Familiengeld
- Beitragszuschuss
- Bayerisches Krippengeld
- Familienerholung
- Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende
- Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld)
- Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind
- Ihre Info- und Serviceportale
Überblick in Kürze
Die meisten Familienleistungen sind Bundesleistungen. In Bayern gibt es zusätzlich einige Landesleistungen für Familien. Hier erhalten Sie einen schnellen Überblick, welche Leistungen für Sie in Betracht kommen.
Bayerische Familienleistungen:
Welche bayerischen Familienleistungen kommen für Sie in Betracht?
- Bayerisches Familiengeld: Eltern mit ein- bis zweijährigen Kindern in Bayern; 250 Euro pro Kind und Monat (ab dem 3. Kind: 300 Euro).
- Beitragszuschuss: Zuschuss zu Elternbeiträgen für die gesamte Kindergartenzeit; 100 Euro pro Kind und Monat.
- Bayerisches Krippengeld: Entlastung bei den tatsächlich zu tragenden Elternbeiträgen ab dem ersten Geburtstag bei Unterschreiten bestimmter Einkommensgrenzen; bis zu 100 Euro pro Kind und Monat.
- „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“: für Familien in bestimmten Notlagen.
TOOL-TIPP
Mit dem „Infotool Familie“ können Sie in wenigen Schritten ermitteln, auf welche bundesweiten Familienleistungen Sie oder Ihre Familie voraussichtlich Anspruch haben.
Kindergeld und Kinderfreibetrag
Das Kindergeld und der Kinderfreibetrag erreichen die Familien direkt und tragen zu ihrer finanziellen Entlastung bei. Kindergeld oder Kinderfreibetrag? Ob das Kindergeld oder der jährliche Kinderfreibetrag für Sie vorteilhafter ist, ermittelt das Finanzamt automatisch bei der jährlichen Berechnung Ihrer Einkommenssteuer.
- Wie viel Kindergeld steht mir zu?
- Wie lange bekomme ich Kindergeld?
- Wo muss ich Kindergeld beantragen?
- Kindergeld: Welche Dokumente muss ich vorlegen?
- Wie hoch ist der Kinderfreibetrag? Wie setzt er sich zusammen?
Ihr Ansprechpartner zum Kindergeld ist die Familienkasse. Alle Infos rund ums Kindergeld, den Kinderfreibetrag und die Kontaktdaten der Familienkassen finden Sie im BayernPortal, dem digitalen Serviceportal der Staatsregierung.
Elterngeld
Das Elterngeld ist eine Leistung des Bundes für Mütter und Väter, die nach der Geburt ihre Kinder selbst betreuen.
- Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ist Ihre Landesbehörde für soziale Leistungen. Die ZBFS-Website bietet sämtliche Infos sowie Formulare zum Elterngeld: zum ZBFS-Portal: Elterngeld
- Darüber hinaus gibt es in den ZBFS-Regionalstellen (in jedem bayerischen Bezirk) fachkundige Ansprechpartnerinnen bzw. Ansprechpartner. Sie können anrufen, eine E-Mail schicken oder persönlich vorbeikommen. ZBFS-Regionalstellen: Infos und Kontakt
- Welche gesetzliche Grundlage hat das Elterngeld? Der Anspruch auf Elterngeld ist verankert im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG).
- Auf der Website des Bundesfamilienministeriums können Sie die Broschüre „Elterngeld und Elternzeit“ (PDF) bestellen oder herunterladen.
Wer hat Anspruch auf Elterngeld?
- Habe ich Anspruch auf Elterngeld?
- Bekomme ich Elterngeld, wenn ich im Ausland arbeite?
- Elterngeld: Gibt es Einkommensgrenzen?
Antworten auf diese und weitere Fragen rund um den Anspruch auf Elterngeld finden Sie auf der Website des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS): Elterngeld: Voraussetzungen
Welche Formen von Elterngeld gibt es?
Beim ZBFS erfahren Sie alles über die Varianten BasisElterngeld, ElterngeldPlus und den (Partnerschafts-)Bonus: Elterngeld: die Varianten
Wie hoch ist mein Elterngeld?
- Wie hoch sind das BasisElterngeld und das ElterngeldPlus? Wie viel Elterngeld bekomme ich beim zweiten, dritten, vierten Kind? Die ZBFS-Website liefert alle Infos: Elterngeld: Mindest- und Höchstbeträge
- Höchst- und Mindestbeträge: Wie wird das Elterngeld berechnet? Alle Infos zur Berechnung des Elterngelds
TOOL-TIPP
Auf der Website des Bundesfamilienministeriums können Sie mit dem Elterngeldrechner Ihren Anspruch sofort online berechnen:
Wie lange bekomme ich Elterngeld?
Hier finden Sie Infos zum Bezugszeitraum von BasisElterngeld, ElterngeldPlus, (Partnerschafts-)Bonus und zu möglichen Kombinationen: Elterngeld: Infos zum Bezugszeitraum
Elterngeld: Sozialversicherung, Sozialleistungen, Steuern
- Wie bin ich während des Bezugs von Elterngeld versichert? Wirkt sich die berufliche Auszeit und der Bezug von Elterngeld auf meine Rente aus? Erfahren Sie mehr: Elterngeld und Sozialversicherung
- Wird das Elterngeld auf andere Sozialleistungen angerechnet? Alle Infos: Elterngeld: Anrechnung auf weitere Leistungen
- Muss ich mein Elterngeld dem Finanzamt melden und versteuern? Lesen Sie weiter: Elterngeld und Einkommenssteuer
Elterngeld beantragen: wo und wie?
Wie kann ich Elterngeld beantragen? Worauf muss ich beim Antrag auf Elterngeld achten?
- Hier erfahren Sie alles über Ihren Weg zum Elterngeld: Elterngeld: Infos zum Antrag
- Hier können Sie die Antragsformulare herunterladen: Elterngeld: Antragsformulare herunterladen
- Hier können Sie den Antrag auf Elterngeld ganz einfach online stellen: Online-Antrag auf Elterngeld
Bayerisches Familiengeld
Das Familiengeld erhalten alle Eltern mit ein- und zweijährigen Kindern.
- Für erste und zweite Kinder jeweils 250 Euro monatlich pro Kind (für 24 Monate also 6.000 Euro)
- Ab dem dritten Kind jeweils 300 Euro monatlich pro Kind (für 24 Monate also 7.200 Euro)
Gerade auch einkommensschwächere Familien mit kleinen Kindern und Familien mit mehreren Kindern profitieren vom Familiengeld.
Das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) ist Ihre Landesbehörde für soziale Leistungen. Auf der Website des ZBFS finden Sie auch alle Infos zum Bayerischen Familiengeld.
Zur ZBFS-Website: Bayerisches Familiengeld
Das ZBFS beantwortet auf seiner Website häufige Fragen (FAQ) zum Familiengeld.
Außerdem hat das ZBFS ein Servicetelefon Familiengeld eingerichtet. Von Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr und am Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr erreichen Sie dort kundige Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner. Telefon: 0931 32090929.
INFO
Eine Übersicht zu vielen wichtigen Fragen liefert das
Infoblatt „Bayerisches Familiengeld“.
Wichtiger Hinweis:
Familiengeld ist für alle Familien ein Plus. Es wird insbesondere nicht als Einkommen bei Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II („Bürgergeld“) angerechnet.
Beitragszuschuss
Bayern entlastet die Familien bei den Kindergartenbeiträgen und bezuschusst die Elternbeiträge für die gesamte Kindergartenzeit mit 100 Euro pro Kind und Monat vom Freistaat Bayern. Der Beitragszuschuss ist mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Jahres, in dem das Kind das dritte Lebensjahr vollendet, und wird bis zur Einschulung gezahlt. Mit dem Beitragszuschuss werden alle nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG) geförderten Kindertageseinrichtungen erreicht.
Bayerisches Krippengeld
Damit werden Eltern bereits ab dem ersten Geburtstag ihres Kindes mit monatlich bis zu 100 Euro pro Kind bei den Kinderbetreuungsbeiträgen entlastet, wenn sie diese tatsächlich tragen. Das Leistungsende des Krippengelds ist unmittelbar an den Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit gekoppelt. Das Krippengeld erhalten nur Eltern, deren Einkommen eine bestimmte haushaltsbezogene Einkommensgrenze nicht übersteigt. Neben den Eltern können auch Adoptionspflegeeltern und Pflegeeltern vom Krippengeld profitieren.
Auf der Website des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS) finden Sie weitere Informationen rund um das Bayerische Krippengeld. Zur ZBFS-Website: Bayerisches Krippengeld
Antworten auf häufige Fragen (FAQs) zum Krippengeld
Als weitere Hilfestellung können Sie das ZBFS Servicetelefon Krippengeld nutzen. Von Montag bis Donnerstag zwischen 8:00 Uhr und 16:00 Uhr und am Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr beantworten Ihnen fachkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Ihre Fragen. Telefon: 0931 32090929.
Familienerholung
Bayern unterstützt Familien, die sich einen gemeinsamen Familienurlaub nicht leisten können. Infos und weiterführende Links finden Sie in unserem Familienportal unter Erholung&Freizeit
Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende
- Der Vater/die Mutter meines Kindes zahlt nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt. Was kann ich tun?
- Wie lange und in welcher Höhe erhalte ich den Unterhaltsvorschuss?
- Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? Muss ich Angaben zum Vater machen?
- Gibt es Unterhaltsvorschuss auch, wenn der andere Elternteil verstorben ist?
- Auf den Seiten des Bayernportals wird erklärt, was der Unterhaltsvorschuss ist und wer ihn beantragen kann. Eine Broschüre zum Unterhaltsvorschuss finden Sie auf den Seiten des Bundesfamilienministeriums.
- Einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss müssen Sie in der Regel bei Ihrem Jugendamt stellen. Entscheidend ist Ihr Hauptwohnsitz. Hier finden Sie die Adresse Ihres Jugendamts.
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Um Alleinerziehende zusätzlich zu unterstützen, gibt es für sie einen steuerlichen Entlastungsbetrag.
- Was ist der steuerliche Entlastungsbetrag?
- Wie hoch ist der Entlastungsbetrag? Steigt der Betrag mit der Kinderzahl?
- Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
- Informationen zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende finden Sie im Bayernportal und im Familienportal des Bundes. Vertiefte Informationen zum Thema Steuern finden Sie in der Broschüre Steuertipps für Familien (Stand 2021).
Kinderzuschlag
Kinderzuschlag wird an Eltern gezahlt, die zwar mit ihren Einkünften ihren eigenen Unterhalt bestreiten können, aber nicht den ihres Kindes.
Die während der Corona-Pandemie eingeführte, erleichterte Vermögensprüfung wurde verstetigt: Es wird nur „erhebliches Vermögen“ berücksichtigt. Weiterführende Informationen finden Sie auf der Seite der Bundesagentur für Arbeit.
Bin ich anspruchsberechtigt?
- Wie hoch ist der Kinderzuschlag?
- Wo stelle ich einen Antrag?
- Informationen zum Kinderzuschlag finden Sie im BayernPortal.
- Informationen rund um den Antrag zum Kinderzuschlag erhalten Sie hier.
TOOL-TIPP
Sie wollen wissen, ob der Kinderzuschlag für Ihre Familie in Betracht kommt? Hier geht´s zum „KiZ-Lotsen“.
Einfach und unkompliziert: Hier geht’s zum Online-KiZ-Antrag
Wohngeld
Einkommensschwächere Haushalte erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten. Hier finden Sie Infos zu den Themen Wohngeld, Mietzuschuss und Lastenzuschuss
Bürgergeld
- Wenn das Einkommen nicht reicht, kann auch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (= SGB II „Grundsicherung für Arbeitsuchende =Bürgergeld“) zurückgegriffen werden (auch als aufstockende Leistung also ergänzend zum Erwerbslohn oder zum Arbeitslosengeld). Dies kann alle Erwerbsfähigen sowie ihre Angehörigen im selben Haushalt (Bedarfsgemeinschaft) betreffen.
Die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II umfassen insbesondere den Regelbedarf für Kleidung, Ernährung, Strom etc., sowie die Kosten für Unterkunft und Heizung (für Mieter die Warmmiete).
lnformationen rund um das Bürgergeld, wie beispielsweise:
- Wer ist anspruchsberechtigt?
- Wie hoch ist der aktuelle Regelbedarf?
- Wo stelle ich einen Bürgergeldantrag?
- Informationen rund um das Bürgergeld finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie auch auf www.jobcenter-digital.de
Ergänzende Info
Mit dem Wohngeld, Kinderzuschlag oder Bürgergeld sind auch Leistungen für Bildung und Teilhabe für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene verknüpft. Hier finden Sie erste Infos.
„Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“
Wenn die gesetzlichen Leistungen für Schwangere oder für Familien nicht ausreichen, kann in bestimmten Notlagen die „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ finanziell unterstützen. Das Angebot richtet sich insbesondere auch an kinderreiche Familien und Alleinerziehende. Die Leistungen sind freiwillig, ein Rechtsanspruch besteht nicht.
In welchen Fällen springt die Stiftung ein? Wo kann ich einen Antrag stellen? Gibt es Einkommensgrenzen?
Beim ZBFS finden Sie erste Infos, Kontaktdaten sowie Links und können Folder herunterladen:
Ihre Info- und Serviceportale
- In Bayern sollen künftig alle Menschen ihre Behördenangelegenheiten online erledigen können. Als zentrale Infoquelle wurde bereits das BayernPortal eingerichtet. Dort können Sie sich über alle Leistungen informieren und erste Online-Services nutzen. Auch viele Formulare können Sie im BayernPortal herunterladen. Zum BayernPortal
- Federführend in sozialen Fragen in Bayern ist das Sozialministerium. Auf der Website des Sozialministeriums erfahren Sie u. a. alles über Bayerns Sozialpolitik von heute und morgen.
- Kindergeld, Freibeträge für Kinder und vieles andere mehr – die Broschüre „Steuertipps für Familien“ (Stand 2021) informiert über die steuerlichen Besonderheiten insbesondere für Verheiratete, Familien mit Kindern oder alleinerziehende Elternteile. Zum Broschüren-Download