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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ist bemüht, seine Websites im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.familienland.bayern.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten mit den Anforderungen der BayDiV teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Zitate, Grußworte sind teilweise nicht explizit ausgezeichnet (WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.3.1 Info und Beziehungen).
  • Autocomplete Funktion (automatisches Ausfüllen) für Formularfelder (Name, Vorname, etc.) fehlen oder sind nicht durchlaufend ausgezeichnet. (WCAG Erfolgskriterium 1.3.5)
  • Navigation: Menüsteuerung 'Schließen' funktioniert noch nicht und die Untermenüpunkte öffnen sich sofort (WCAG 2.1 Erfolgskriterium 2.4.1 Blöcke umgehen).
  • Alternativtexte für grafische Bedienelemente sind noch nicht überall hinterlegt (WCAG 2.1. Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte: alle verlinkten / interaktiven Grafiken und Bilder müssen mit Alternativtexten versehen werden).
  • Vereinzelt ist der html-Code nicht valide, z.B. auf der Kontaktseite werden die Felder doppelt vorgelesen, auf der Startseite werden Worte buchstabiert (WCAG 2.1 Erfolgskriterium 4.1.1 Syntaxanalyse).
  • Das Logo ist verlinkt auf die Startseite, das ist aber nicht im Alternativtext angegeben (WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalte).
  • Zitate sind teilweise nicht explizit ausgezeichnet. Vereinzelt ist bei den Überschriften die Hierarchieebene nicht passend. (WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.3.1)
  • Der Kontrast von Schrift auf Bildern ist an einigen Stellen zu niedrig, z.B. weiße Schrift auf weißem T-Shirt (WCAG 2.1 Erfolgskriterium 1.4.3 Kontrast).
  • Beschriftungen des Formularelements 'Suche' fehlen (WCAG 2.1 Erfolgskriterium 3.3.2 Beschriftungen oder Anweisungen).

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 28.09.2020 erstellt. Sie basiert auf einer Selbstbewertung nach https://www.bitvtest.de/bitv_test/einfuehrung/selbstbewertung.html und wurde zuletzt am 20.02.2024 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.familienland.bayern.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden unter online-redaktion@stmas.bayern.de.

Zuständig für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen ist:

Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales
Winzererstraße 9
80797 München
E-Mail: online-redaktion@stmas.bayern.de

Durchsetzungsverfahren

Bleibt Ihre Anfrage innerhalb von sechs Wochen ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen:

Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV

Oder Sie wenden sich an nachfolgende Kontaktadresse der Durchsetzungsstelle:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html