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Alleinerziehende Eltern

Sie suchen Infos für alleinerziehende Eltern? Hier finden Sie interessante Themen und häufige Fragen. Wenn Sie auf die Links klicken, gelangen Sie zu Websites mit verlässlichen Informationen.

Finanzielle Leistungen für Alleinerziehende

Alleinerziehende Eltern können grundsätzlich alle Familienleistungen (wie beispielsweise Kindergeld, Elterngeld, Bayerische Familienleistungen) und je nach Einkommen ergänzend existenzsichernde Leistungen (wie z.B. Bürgergeld oder Kinderzuschlag und Wohngeld) erhalten. Zusätzlich gibt es einige Leistungen, die sich speziell an Alleinerziehende richten:

Unterhaltsvorschuss

  • Der Vater/die Mutter meines Kindes zahlt nicht oder nicht regelmäßig Unterhalt: Was kann ich tun?
  • Wie lange erhalte ich den Unterhaltsvorschuss?
  • Wie lange und in welcher Höhe erhalte ich den Unterhaltsvorschuss?
  • Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen? Muss ich Angaben zum Vater machen?
  • Gibt es Unterhaltsvorschuss auch, wenn der andere Elternteil verstorben ist?

Auf den Seiten des Bayernportals wird erklärt, was der Unterhaltsvorschuss ist und wer ihn beantragen kann. Eine Broschüre zum Unterhaltsvorschuss finden Sie auf den Seiten des Bundesfamilienministeriums.

Einen Antrag auf Unterhaltsvorschuss müssen Sie in der Regel bei Ihrem Jugendamt stellen. Entscheidend ist Ihr Hauptwohnsitz. Hier finden Sie die  Adresse Ihres Jugendamts.

Steuerlicher Entlastungsbetrag für Alleinerziehende

Um Alleinerziehende zusätzlich zu unterstützen, gibt es für sie einen steuerlichen Entlastungsbetrag.

  • Was ist der steuerliche Entlastungsbetrag?
  • Wie hoch ist der Entlastungsbetrag? Steigt der Betrag mit der Kinderzahl?
  • Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Infos zum Entlastungsbetrag für Alleinerziehende finden Sie im Bayernportal und im Familienportal des Bundes. Vertiefte Informationen zum Thema Steuern finden Sie in der Broschüre „Steuertipps für Familien“ (Stand 2021).

 

Vater trägt seine Tochter auf dem Rücken.

Alleinerziehende Eltern können einen Mehrbedarfszuschlag zum maßgeblichen Regelbedarf erhalten. (Foto: Shutterstock)

Mehrbedarfszuschlag für Alleinerziehende

Alleinerziehende, die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II beziehen, erhalten für ihren Mehrbedarf einen Zuschlag für ihre Kinder. Die Höhe richtet sich nach der Anzahl und dem Alter der Kinder. Zuständig ist das örtliche Jobcenter.

ÜBRIGENS

Spezielle Regelungen für Alleinerziehende bei einigen Leistungen:
Einige Leistungen, die sich an alle Eltern richten, beinhalten auch spezielle Regelungen für Alleinerziehende oder kommen für sie besonders in Betracht.

Elterngeld

  • Bekomme ich als Alleinerziehende BasisElterngeld für 14 Lebensmonate?
  • Welche Voraussetzungen gelten hierfür?
  • Können Alleinerziehende auch vom ElterngeldPlus profitieren?

Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Zentrums Bayern Familie und Soziales (ZBFS) unter „Welche Möglichkeiten gibt es für Alleinerziehende?“.

„Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“

Alleinerziehende können Hilfe erhalten, wenn sie schuldlos in Not geraten sind, die sie aus eigenen Kräften nicht bewältigen können.

  • Finanzielle Notlage: Unter welchen Voraussetzungen unterstützt die „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“?
  • Wie hilft die „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ alleinerziehenden Eltern?

Das ZBFS informiert über Hilfen für Familien in Notlagen und zur „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“.

LESETIPP

Die „Landesstiftung Hilfe für Mutter und Kind“ bietet mit dem Flyer „Unterstützung von Familien in Notlagen“ (PDF) weitere Informationen für alleinerziehende Eltern.

Übertragung der Kinderfreibeträge auf Alleinerziehende

  • Was sind Kinderfreibeträge?
  • Ich bin alleinerziehend: Habe ich Anspruch auf den Kinderfreibetrag?
  • Unter welchen Voraussetzungen kann ich die Kinderfreibeträge allein beanspruchen?
  • Bekomme ich gleichzeitig Kindergeld und den Kinderfreibetrag?

Sie finden Infos auf dem Familienportal des Bundesfamilienministeriums zu den Kinderfreibeträgen und zur Übertragung der Freibeträge auf einen Elternteil.

ÜBRIGENS

Sie haben Fragen zu den steuerlichen Regelungen für Familien? Informationen beispielsweise zum Kindergeld und zur steuerlichen Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten finden Sie in den „Steuertipps für Familien“ (Stand 2021).

Berufliche Möglichkeiten für Alleinerziehende

Auch als alleinerziehendes Elternteil haben Sie in Bayern die Möglichkeit, beruflich voll durchzustarten – z. B. mit einer Teilzeitausbildung.

Teilzeitausbildung

  • Seit dem 01.01.2020 ist es möglich, ohne Angabe von Gründen eine duale Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren.
  • Bei einer Teilzeitausbildung wird die praktische Arbeitszeit im Ausbildungsbetrieb um maximal 50 Prozent reduziert. Auch die Ausbildungszeit in der Berufsschule kann nach individueller Absprache eingekürzt werden.
  • Dabei verlängert sich die Dauer der Ausbildung maximal um das Eineinhalbfache. Bsp.: Bei einer regulären Ausbildungsdauer von zwei Jahren in Vollzeit verlängert sich die Ausbildung in Teilzeit auf maximal drei Jahre.
  • Einzige Voraussetzung für die Teilzeitausbildung: Der Ausbildungsbetrieb muss einverstanden sein.

LESETIPP

Sie möchten mehr über die Möglichkeiten einer Teilzeitausbildung erfahren? Alle wichtigen Infos zu dem Thema finden Sie auch auf der Plattform „Berufsorientierung in Bayern“ (kurz: BOBY)

Anlaufstellen: Beratung & Hilfe für Alleinerziehende

Gesprächssituation: Mutter mit zwei Söhnen mit einer Beraterin.

Bei Fragen zu Trennung und Scheidung, Unterhalt oder Umgangsrecht – das Jugendamt bietet Alleinerziehenden Unterstützung und Beratung. (Foto: Shutterstock)

Es gibt in Bayern verschiedene Anlaufstellen und Initiativen für alleinerziehende Mütter und Väter.

Jugendamt

Die zentrale Anlaufstelle für alleinerziehende Eltern ist das Jugendamt. Es berät und unterstützt Familien in vielen Bereichen – z. B. bei Fragen zu Partnerschaft, Trennung und Scheidung oder zum Umgangsrecht. Eltern können eine kostenlose Beistandschaft beim Jugendamt beantragen. Der Beistand wird für das Kind tätig und unterstützt damit Alleinerziehende bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und bei der Vaterschaftsfeststellung. Bei der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs ermittelt der Beistand das Einkommen des Unterhaltspflichtigen, errechnet die Höhe des Unterhalts und versucht, durch Gespräche mit den Beteiligten eine Einigung herbeizuführen. Die freiwillig erklärte Unterhaltsverpflichtung kann beurkundet werden. Ist der Unterhalt streitig, so vertritt der Beistand das Kind in einem gerichtlichen Unterhaltsverfahren.

Beratung in Erziehungsfragen

Das Elternsein fordert in jeder Lebensphase eines Kindes. Alleinerziehende haben – wie alle Eltern – eine Vielzahl an Erziehungsfragen: von nächtlichem Schreien bis zur Trotzphase, vom Kita-Start bis zum Schulwechsel, von der Pubertät bis zur Berufswahl. Infos, Antworten und Unterstützung bieten zahlreiche qualifizierte Anlaufstellen in Bayern.

In unserem Familienportal finden Sie alle wichtigen Themen und Links rund ums Thema Erziehung.

ÜBRIGENS

Alleinerziehende mit Kindern mit Behinderung
Infos, Beratung und offene Treffen – das Projekt allfabeta ist ein Netzwerk in München für alleinerziehende Frauen mit Kindern mit Behinderung. 

Der Verband alleinerziehender Mütter und Väter in Bayern bietet einen online-Treff für Eltern mit chronisch kranken und behinderten Kindern.

Familienverbände fördern Austausch und Vernetzung von Alleinerziehenden

Familienverbände vertreten die Interessen der Familien. Einige Familienverbände machen mit finanzieller Unterstützung des Freistaats Bayern Alleinerziehenden spezielle Angebote. Damit sollen vor allem der Austausch und die Vernetzung zwischen Alleinerziehenden angeregt werden. Beratung, Seminare und Veranstaltungen, Freizeiten und Vor-Ort-Treffs für Alleinerziehende gehören vielfach zum Angebot. All dies trägt zur Entlastung des Familienalltags bei.

  • Beratung, Seminare und Freizeiten: Speziell um die Belange von Alleinerziehenden kümmert sich der Verband alleinerziehender Mütter und Väter (VAMV). Der Link führt direkt zum bayerischen Landesverband.
  • Infos, Beratungsstellen und weiterführende Links für Alleinerziehende finden Sie bei der Arbeitsgemeinschaft für alleinerziehende Mütter und Väter im Diakonischen Werk Bayern.
  • Infoveranstaltungen, Ferienfreizeiten oder Bildungswochenenden: Auch die Arbeitsgemeinschaft für katholische Familienbildung (AKF) unterstützt alleinerziehende Mütter und Väter. Hier finden Sie die Adressen der Alleinerziehenden-Seelsorge.