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Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder

Damit Familien mehr Planungssicherheit haben, muss Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder garantiert sein.

Deshalb unterstützt Bayern den Bundestag und Bundesrat bei der gesetzlichen Verankerung. Das Ziel: ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder ab Vollendung des ersten Lebensjahres bis zum Abschluss der Grundschulzeit. 

„In den letzten zehn Jahren ist die Betreuungsquote bei den Grundschulkindern in Bayern um 20 Prozent gestiegen. Wir werden auf den bewährten Strukturen aufbauen und die bayerischen Kommunen dabei auch in Zukunft bestmöglich unterstützen. Wichtig ist, dass auch der Bund seinen Teil dazu beiträgt und die angekündigten Investitionsmittel rasch zur Verfügung stehen“, sagt Bayerns Familienministerin Carolina Trautner. 

In Bayern gibt es vielseitige Betreuungsangebote für Grundschulkinder. Horte bieten nicht nur ein ganzjähriges Betreuungsangebot, sondern auch eine hohe Betreuungsqualität. Daran soll sich die Umsetzung des Rechtsanspruchs zukünftig orientieren. 

Mehr Infos dazu findest du unter www.stmas.bayern.de

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